Rechnungsrevision

Verschiedene Kirchgemeinden haben vom Angebot unseres Verbandes Gebrauch gemacht und ihre Jahresrechnungen durch unsere Rechnungsprüfungsteams prüfen lassen. Wir stellen fest, dass wir vor allem für Kirchgemeinden mittlerer und kleinerer Grösse eine kostengünstige Dienstleistung anbieten können, welche die gesetzlichen und kantonalen Vorschriften erfüllt und sehr geschätzt wird.

Bei Interesse empfehlen wir Ihnen beim Sekretariat das Informationsblatt zu bestellen oder mit unserem Vorstandsmitglied Walter Riedweg, Wangenstrasse 152, 3172 Niederwangen, Mobile 079 300 04 00, Verbindung aufzunehmen.

 

Bitte beachten Sie die Vorschriften zur Bestätigung der Kirchgemeinden zur Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2009 gemäss AGR Kt. Bern:

Bestätigung der Gemeinde zur Jahresrechnung, Rechnungsjahr 2009

 

Gemäss BSIG Nr. 1/170.11/11.1 wird die „Bestätigung der Gemeinde zur Jahresrechnung“ für das Rechnungsjahr 2009 vorgezogen eingeführt. Vorbehältlich der Zustimmung des Grossen Rates zu der hängigen Teilrevision des Gemeindegesetzes gilt für die Jahresrechnungen 2009 folgende Regelung:

 

·   Die Jahresrechnung 2009 ist nicht zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung an die Regierungsstatthalterämter einzureichen. Es erfolgt keine Passation mehr zur Jahresrechnung 2009.

 

·   Eine unterzeichnete „Bestätigung der Gemeinde zur Jahresrechnung“ ist im Original bis  31. Juli 2010 zu Handen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung einzureichen.
(Adresse: Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern)

·   Die Bestätigung muss durch die Exekutive und das Rechnungsprüfungsorgan unterzeichnet werden. Eine Kopie ist ebenfalls bis 31. Juli 2010 an das zuständige Regierungsstatthalteramt zu senden.

 

 

Detaillierte Instruktionen und Formulare betr. Bestätigung der Kirchgemeinden über das Rechnungsjahr 2009 sowie die Rechnungsprüfung entnehmen Sie bitte der Webseite des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kt. Bern (www.jgk.be.ch).