Abgeschlossene Projekte

Allgemeine Projekte

Umfrage zum Aufgabendialog vom Kanton Bern, Staatliches Leistungsangebot

Nach neun Sanierungspaketen wollte der Regierungsrat und die Steuerungskommission des Grossen Rates des Kantons Bern bei der Spar- und Sanierungspolitik einen neuen Weg gehen. Traditionelle Sanierungsinstrumente seien weitgehend ausgeschöpft. Im Grunde genommen gehe es darum, einen Paradigmenwechsel bei der Wahl der eingesetzten Instrumente und Verfahren einzuleiten. SAR könne dabei als ein erster Schritt auf diesem Weg gesehen werden. 

Der Kirchgemeindeverband arbeitete in der Arbeitsgruppe mit.

Im September 2007 waren wir zu einer Informationsveranstaltung eingeladen:Die rund 350 von der Regierung ausgewählten Fachleute haben 262 definierte Produkte nach ihrer Wichtigkeit als Staatsaufgabe im Jahr 2016 bewertet und in 9 Aufgabenkörbe abgefüllt.Die Aufzählung der Ränge 1 bis 10 und 253 bis 262 soll aufzeigen, wie die Fachleute die Position der Landeskirchen im Kanton Bern sehen:In den Rängen 1 bis 10 sind zu finden: Grund- und Zusatzausbildung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung; Forschung Universitäre Bildung; Finanzierung Bildung Regelbereich Volksschule; Regional- und Ortsverkehr; Lehre Universitäre Bildung; Ereignisbewältigung; Gefahreninformationssystem beim Schutz vor Naturgefahren; Bildung Maturitätsschulen; Präventive Präsenz und Bereitschaft; Grundbildung Berufsausbildung.In den letzten 10 Rängen 253 bis 262 sind aufgelistet: Verwaltung Lotterie- und Sportfonds; Jurassische Angelegenheiten; Arbeiten für Dritte; Publikation und Drucksachen für Direktionen; mit Rang 257 von insgesamt 262 die Produktegruppe „Pfarramtliche Versorgung der Kirchgemeinden und Beziehung zwischen Kirchen und Staat“; gefolgt von Dienstleistungen; Post- und Kurierdienste; Anlaufstelle Bürokratiebremse; Wohnbauförderung alte Massnahmen; Spezialprodukte.

Auch wenn es sich hier nur um eine Meinungssammlung von sogenannten Experten handelt, muss einem der aufgezeichnete Stellenwert unserer Produktegruppe zu Denken geben.

Am 29. August 2008 wurden wir wie folgt orientiert (Zitat)
Der Regierungsrat erachtet Optimierung und Anpassungen im staatlichen Leistungsangebot als eine Daueraufgabe, In diesem Sinne wird er bereits eingeleitete Prozesse, z.B. die Reformen der dezentralen Verwaltung und der Justiz sowie die Umsetzung des neuen Spitalversorgungsgesetzes, vorantreiben. Zudem will die Regierung parallel zum jährlichen Planungsprozess für den Voranschlag und Aufgaben- / Finanzplan mit einem ergänzenden Verfahren jeweils die staatlichen Aufgaben überprüfen. Dies sind die Hauptergebnisse des Berichts des Regierungsrates zum Projekt Aufgabendialog. Das eigentliche Projekt wird mit diesem Bericht abgeschlossen. (Ende Zitat)

Was war passiert: In der Zwischenzeit hat der Regierungsrat eine personelle und parteipolitische Veränderung erfahren und für das neu zusammengesetzte Gremium war das Ganze einfach kein Thema mehr.

Sooo einfach geht das!!

Vertreter des Kirchgemeindeverbandes war:
Herr Fridolin Marti, Präsident KGV

 

Spitalseelsorge

Im März 2006 informierte der Beauftragte für kirchliche Angelegenheiten, Herr Hansruedi Spichiger die 3 Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden darüber, dass das Spitalversorgungsgesetz nun in Kraft sei und dass der Regierungsrat per 1. Januar 2006 eine entsprechende Ausführungsverordnung in Kraft gesetzt habe.

Beide Erlasse verpflichten die Institutionen, im Rahmen ihrer Versorgung auch die Spitalseelsorge zu gewährleisten. Er rät den Kirchgemeinden, sich möglichst rasch mit den Institutionen in Verbindung zu setzten, um für die Spitalseelsorge eine partnerschaftliche Lösung zu erreichen und empfiehlt, sich regional und ökumenisch zu organisieren.

Verschiedene Kirchgemeinden haben sich in der Folge an den Kirchgemeindeverband gewendet mit dem Anliegen, dieser möge ihnen bei der Lösungsfindung behilflich sein.

Der Kirchgemeindeverband hat zusammen mit dem Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten und mit dem Synodalrat der Ref. Kirchen Bern – Jura – Solothurn mögliche Modelle und Vorgehensweisen zusammengestellt und diese Informationen den interessierten Kirchgemeinden zugestellt.

Basierend darauf haben einige Kirchgemeinden individuelle Vereinbarungen mit ihren Institutionen gefunden.

Vertreter des Kirchgemeindeverbandes waren:
Herr Fridolin Marti, Präsident KGV
Frau Annemarie Schürch, Vizepräsidentin des KGV

 

Bekämpfung der Motion Bolli

Am 29. November 2006 reichte Grossrätin Bolli folgende Motion ein: „Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Änderung des Kirchensteuergesetzes vorzulegen, welche die juristischen Personen von der Kirchensteuerpflicht befreit“.

Der Kirchgemeindeverband erkannte sofort, dass die Bekämpfung dieser Motion unverzüglich an die Hand genommen werden musste. Zu diesem Zweck nahm er Kontakt auf mit den Behörden unserer 3 Landeskirchen sowie mit dem Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten. Argumentkataloge wurden erstellt und das jeweilige Vorgehen abgesprochen.

Der Kirchgemeindeverband sprach bei allen Grossratsfraktionen vor und zeigte auf, warum diese Motion abzulehnen sei. Alle Kirchgemeinden forderte er auf, sämtliche Grossräte in ihrer Kirchgemeinde über die Folgen einer solchen Befreiung zu informieren. Ein Argumentkatalog wurde beigestellt.

Die Motion Bolli wurde dann im Grossen Rat massiv abgelehnt, auch von bürgerlicher Seite. Man sagt, dass das eindeutige Resultat wohl auch auf die intensive, zielgerichtete Lobbyarbeit des Kirchgemeindeverbandes zurückzuführen gewesen sei.

Eine Schlacht ist gewonnen – aber der Krieg geht weiter. Das Thema „Abschaffung der Steuerpflicht für juristische Personen“ wird uns in nicht allzu ferner Zeit wieder beschäftigen!!

Vertreter des Kirchgemeindeverbandes waren:
Herr Fridolin Marti, Präsident KGV
Herr Dr. Walter Riedweg, Kassier des KGV

 

Studienurlaub für die Pfarrerinnen und Pfarrer

Im November 2004 teilte uns der Beauftragte für kirchliche Angelegenheiten mit, dass der Regierungsrat eine Verordnung über den Studienurlaub zu beschliessen habe. Die Vorlage möchte er im Rahmen einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der 3 Landeskirchen, des Evang.-ref. Pfarrvereins sowie des Kirchgemeindeverbandes vorbereiten.

Der Auftrag wurde im Dezember 2005 abgeschlossen und die Vorlage eingereicht.

Vertreterin des Kirchgemeindeverbandes war:
Frau Annemarie Schürch, Vizepräsidentin KGV

 

Überprüfung der Dienstverhältnisse der Pfarrpersonen

Der Beauftragte für kirchliche Angelegenheiten hat die Überprüfung der Dienstverhältnisse für Pfarrpersonen der drei Landeskirchen (die staatliche Sicht) in Auftrag gegeben. In einer ersten Runde wurde die Situation in der Evang. Ref. Landeskirche überprüft, in welcher der grösste Handlungsbedarf besteht. Die daraus fliessenden Änderungen des staatlichen Rechts werden dann aber auch für die beiden katholischen Landeskirchen gültig.

Die Arbeitsgruppe hat im Juni 2008 ihre Arbeit aufgenommen und festgestellt, dass verschiedene Elemente der Anstellungsbedingungen durch die sich verändernde Realität in Gesellschaft, Kirche und Pfarramt überholungsbedürftig sind. Sie hat in diesen Fragen Lösungsansätze anderer Kirchen geprüft. Gestützt auf die im Rahmen dieser Kontakte gewonnenen Erkenntnisse hat die Arbeitsgruppe zu den einzelnen Problemfeldern Varianten erarbeitet. Dabei wurde erkannt, dass eine weitere Bearbeitung erst nach einer verbindlichen Meinungsäusserung der beteiligten Partner möglich ist. Nach einer Vernehmlassung im Sommer 09 bei der Kirchendirektion, dem Synodalrat, dem Pfarrverein und dem Kirchgemeindeverband wurden Empfehlungen zum Wahlmodus, zur Stellenteilung, zur Residenzpflicht, zu Sanktionsmöglichkeiten in Konfliktfällen und zu Teamleitung und ihrer Besoldung erarbeitet. Die Empfehlungen wurden von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion bei der Revision des Kirchengesetzes und vom Synodalrat der reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn bei der Revision der Kirchenordnung aufgenommen.

Siehe Projekte „Gesetz vom 6.5.1945 über die bernischen Landeskirchen, Teilrevision“ und „ Teilrevision der Kirchenordnung zu Amt, Beauftragung, Ordination und Kirchgemeindeleitung“

Vertreter  des Kirchgemeindeverbandes sind:
Herr Dr. Richard Volz, Vorstandsmitglied KGV
Frau Heidi Haas, Vorstandsmitglied KGV

Nur die Evang.- ref. Landeskirche betreffende Projekte

Gemeindeleitung

Seit Beginn der Verbandstätigkeit musste festgestellt werden, dass zahlreiche Kirchgemeinden Probleme haben mit der Gemeindeleitung, dass unklar ist, wer welche Aufgaben und Kompetenzen hat und wer die Verantwortung trägt. Es zeigte sich, dass viel, zuviel Energie, Goodwill und Zeit für Organisatorischen verloren geht, Kapazität, welche für den eigentlichen Auftrag dann fehlt.

Der Kirchgemeindeverband hat das Problem bei jeder Gelegenheit thematisiert.

Mittlerweile ist Thema aufgenommen worden als Teil des laufenden Projektes „Teilrevision der Kirchenordnung“

Vertreter des Kirchgemeindeverbandes war:
Herr Dr. Richard Volz, Vorstandsmitglied KGV

 

Kirchenmarketing, Mitgliederrückgang, Kirchenaustritte

Seit Beginn der Verbandstätigkeit beschäftigt sich der Vorstand mit dem Thema Mitgliederrückgang. Nachdem auch die Ref. Kirchen Bern – Jura – Solothurn das Problem auf ihre Agenda nahmen, war der Kirchgemeindeverband eingeladen, in einer Arbeitsgruppe „Kirchenmarketing“ mitzuarbeiten.

In zahlreichen Sitzungen wurden Gründe zusammengetragen, warum die Landeskirchen immer weniger Mitglieder haben und Argumente gesammelt, weshalb Personen den Landeskirchen beitreten bzw. wieder beitreten sollten. Das Papier „Quellenanalyse zum Kircheneintritt / Kirchenaustritt“ wurde dem Synodalrat Ende 2005 übergeben und die Arbeitsgruppe aufgelöst.

Seither sind keine Aktivitäten mehr erfolgt.

Für den Kirchgemeindeverband ist das Thema mehr den je aktuell. Es wird versucht, das Anliegen in andere Projekte einzubringen und in kleinen Schritten Massnahmen aufzuzeigen und weiterzugeben.

Vertreter des Kirchgemeindeverbandes war:
Herr Paul Müller, Sekretär KGV