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Charges de règlement
Kirchgemeindeverband des Kantons Bern
Association des paroisses du canton de Berne
Charges de règlement
Reglement über die Ausrichtung von Sitzungsgeldern und Entschädigungen an die Mitglieder von Vorstand, Kommissionen und Arbeitsgruppen
Die Mitgliederversammlung vom 11. Juni 2005 des Kirchgemeindeverbandes des Kantons Bern beschliesst
Art. 1 Grundsatz
Die Mitglieder des Vorstandes, von Kommissionen und Arbeitsgruppen des Kirchgemeindeverbandes des Kantons Bern werden für ihre Arbeit gemäss nachstehenden Artikeln entschädigt:
Art 2 Sitzungsgelder
Das Präsidium und die Mitglieder erhalten pro Sitzung ein Sitzungsgeld von Fr. 25.--.
Bei Sitzungen, die länger als 3 Stunden dauern, entscheidet der oder die Vorsitzende, ob sie als Doppelsitzung gilt und ob der Anspruch auf zwei Sitzungsgelder berechtigt ist.
Art. 3 Reisekosten-Entschädigung
Die Entschädigung der Reisekosten vom Wohnort zum Sitzungs- bzw. Versammlungsort werden auf Grund der Tarife des öffentlichen Verkehrs berechnet.
Es gilt: 2. Klasse, Retour, Ganze Taxe, vom Wohnort bis zum Versammlungsort.
Art. 4 Verpflegungs-Entschädigung
Wenn Mahlzeiten auswärts eingenommen werden müssen, wird dafür pauschal ein Betrag von Fr. 25.-- pro Hauptmahlzeit vergütet.
Art. 5 Büro-Entschädigung
Die Vorstandsmitglieder erhalten für die anfallenden Bürokosten wie Telefon, Fax, E-mail, Porti etc. die effektiven Auslagen zurückvergütet oder werden dafür mit einer jährlichen Pauschalen von Fr. 150.-- entschädigt.
Für Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen legt der Vorstand die Büro-Entschädigung fest.
Art. 6 Uebrige Auslagen
Alle übrigen Auslagen für den Kirchgemeindeverband werden gegen Quittung zurückvergütet.
Art. 7 Inkrafttreten
Dieses Reglement wurde von der Mitgliederversammlung vom 11. Juni 2005 beschlossen und tritt rückwirkend auf den 1. Jan. 2005 in Kraft
Thun, 11. Juni 2005
Kirchgemeindeverband des Kantons Bern
Fridolin Marti, Präsident Franz Wyss, Sekretär
