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HRM2 für Kirchgemeinden

Per 1. Januar 2019 gelten die kantonalen HRM2-Bestimmungen auch für Kirchgemeinden.
Das Projekt wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), angegliedert bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), verantwortet. Unser Vorstandsmitglied Christian Meier vertritt den Kirchgemeindeverband des Kantons Bern (KGV) in den «HRM2-Gremien» und koordiniert die KGV-interne «HRM2-Expertengruppe».

Den Kirchgemeinden steht eine HRM2-Musterjahresrechnung zur Verfügung. Sie ist Teil der Arbeitshilfe Gemeindefinanzen und im Kapitel 10 zu finden. Sie ist im Internet publiziert, unter folgendem Link:

pdf https://www.gemeinden.dij.be.ch/de/start/arbeitshilfen/gemeindefinanzen.html

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) publiziert jährlich einen Bericht über die Kirchenfinanzen. (Letzmals für das Rechnungsjahr 2020/ 21, Bericht vom 1. Februar 2023)
pdf Bericht über die Kirchgemeindefinanzen 2021


Bei welchen Finanzthemen sind Einwohner- und Kirchgemeinden aktuell bzw. in Zukunft gefordert? (Stand: Mai 2023)

1. Auswirkungen bzw. Umgang mit Rückgang der Steuererträge (natürliche und juristische Personen) - Die Liquiditätsplanung bzw. die Sicherstellung von flüssigen Mitteln bekommt einen höherer Stellenwert. - Eine (mittelfristige, seriöse und realistische) Finanzplanung gewinnt an Bedeutung. - Gemeinden werden mittelfristig mit Stichworten wie Fremdverschuldung, Bilanzfehlbeträgen und Spar-/Sanierungsmassnahmen konfrontiert sein (z.B. Stadt Bern).

2. Finanzielle Auswirkungen auf Aufwand- und Ertragsseite - Es ist mit höheren bzw. hohen Hürden für eine (politische) Mehrheit von Steuererhöhungen zur rechnen. - Es zeichnen sich einschneidende Spar-/Sanierungsmassnahmen ab, insbesondere auch bezüglich Reduktion des Personalaufwandes (z.B. Stadt Bern). - Der (Kirch-) Gemeinderat muss eine rechtzeitige Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den Eintritt eines Bilanzfehlbetrages und zu ergreifende Spar-/Sanierungsmassnahmen sicherstellen.

Ergänzung zur Rubrik «Häufig gestellte Fragen / FAQ» - Antworten für die Kirchgemeinden (Stand November 2021)

Frage: Abgeschriebenes Verwaltungsvermögen (Bilanz / Anlagebuchhaltung) – Wie ist bei vollständig, abgeschriebenen Objekten vorzugehen? Wie erfolgt die Berichterstattung bezüglich Ausbuchung von Restwerten?

Antwort: Abgeschriebenes Verwaltungsvermögen (Anschaffungswert = Wertberichtigung) können aus der Bilanz ausgebucht werden (Auflösung WB). Solange die Anlage noch in Betrieb ist, kann sie in der Anlagebuchhaltung als «aktiv» belassen werden. Steht keine Anlagebuchhaltung im Einsatz, müsste für noch in Betrieb stehende Objekte ein Inventar geführt werden.

Vorschlag/Beispiel für den Ausweis im Jahresbericht - Im Anhang wird in einem eigenen Kapitel zum Regelwerk folgende Ergänzung festgehalten:

11.1.6 Ausbuchung abgeschriebenes Verwaltungsvermögen
Folgende Positionen des Verwaltungsvermögens sind abgeschrieben und wurden deshalb ausgebucht:

Bitte beachten Sie nachstehende «Dokumente» einzelner Kirchgemeinden sowie die allgemein gültige «Mustervorlagen» sowie «Praxishilfen»:

HRM2: Häufig gestellte Fragen - Antworten (FAQ)

Dokumente Ev. Ref. Kirchgemeinde Belp

Dokumente Ev. Ref. Kirchgemeinde Jegenstorf Urtenen

Dokumente Röm. Kath. Kirchgemeinde Langenthal

Mustervorlagen

Nachstehende Powerpoint-Präsentationen (deutsch bzw. französisch) wurden an den Informationsveranstaltungen erklärt.

Arbeitshilfen Gemeindefinanzen

Praxishilfen

Rechtliches


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